Schriftliche Begründung von Anträgen erforderlich

Im April 2016 hatten wir mehrere Anfragen in Sachen Geschäftsordnung gestellt. So ging es uns unter anderem darum, dass die Geschäftsordnung so ergänzt wird, dass Anträge auch schriftlich und nicht nur mündlich begründet werden. Das ermöglicht Ihnen, dass Sie erfahren können, warum Fraktion A oder B etwas möchte.

Nun ergeben die Antworten des Hessischen Städte- und Gemeindebundes und der Kommunalaufsicht, dass das derzeit schon Rechtslage ist. Das freut uns. Wir haben nun den Gemeindevertretervorsitzenden darum gebeten, zukünftig Anträge, die den Zusatz “Begründung erfolgt mündlich” enthalten, nicht mehr zuzulassen.

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