Recht auf Papierlosigkeit

Schon vor drei Jahren brachten wir nach gründlicher Recherche einen Antrag in die Gemeindevertretung eingebracht, der der Gemeinde bis heute mindestens 75.000 Euro gespart hätte (und hier hatten wir schon tief gestapelt). Geld, welches für andere Zwecke hätte gut eingesetzt werden können. Damals wollten wir alle Gemeindevertreter*innen mit tablets ausstatten, so dass die Unterlagen nicht mehr per Post verschickt werden müssten. Denn obgleich so oder so fast alle Unterlagen in elektronischer Form vorliegen und im Rats- und Informationssystem abgelegt sind, wird weiter kräftig ausgedruckt und eingetütet und frankiert und verschickt.

Ein Argument der damaligen Debatte, die in Kaufungen in der Regel weder lang noch inhaltlich tief stattfindet, war, dass sich ja nicht alle Menschen mit Computern auskennen und insbesondere die Älteren damit Schwierigkeiten hätten. Auch das hat sich in den Gemeinden und Städten, die das schon umgesetzt haben, nicht bestätigt. Vermutlich ist die Möglichkeit, sich die Texte und Grafiken auch größer darstellen zu lassen, sogar ein Vorteil. Aber was interessieren uns schon die Erfahrungen aus anderen Gemeinden?

Also richtiger wäre weiterhin unser alter Antrag, aber diesmal versuchen wir es auf einem anderen Weg Geld zu sparen und ökologisch zu handen und haben daher einen Antrag für das “Recht auf Papierlosigkeit” eingebracht.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kaufungen möge beschließen:

Recht auf Papierlosigkeit

1. Alle Gemeindevertreter*innen und alle Mitglieder des Gemeindevorstands haben das Recht, alle öffentlich zugänglichen Unterlagen, die für ihre Arbeit als Gemeindevertreter*in relevant sind, nicht mehr postalisch, sondern ausschließlich per Email zu erhalten.

2. Alle Gemeindevertreter*innen und alle Mitglieder des Gemeindevorstands haben das Recht, alle nicht-öffentlich zugänglichen Unterlagen, die für ihre Arbeit als Gemeindevertreter*in relevant sind, ausschließlich im Rats- und Informationssystem einzusehen und nicht mehr postalisch zu erhalten.

3. Dies gilt nicht für Unterlagen, die aufgrund ihrer Größe nicht ohne großen Aufwand versandt werden können. Dies gilt in jedem Fall für alle Unterlagen, die in A4 Format vorliegen.

4. Die Unterlagen sind als durchsuchbare pdfs zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft auch die Unterlagen, die im Rats- und Informationssystem vorliegen.

5. Zu Beginn einer Wahlperiode und einmalig nach Entscheidung für diesen Antrag werden alle Beteiligten befragt, ob sie diese Option nutzen möchten. Wenn ja, ist ab Entscheidung so zu verfahren.

6. Diese Entscheidung kann jederzeit von der jeweiligen Person widerrufen werden, so dass dann von elektronischem Versand wieder auf postalische Versendung umgestellt wird.

Begründung
Aus ökologischen und fiskalischen Gründen ist diese Maßnahme sinnvoll. Noch sinniger wäre eine Entscheidung für Tablets für die Gemeindevertretung. Schon mehrere Gemeinden sparen dadurch jährlich Geld. Wäre die Gemeindevertretung dem Antrag der GLLK aus dem Jahr 2015 „Ausstattung aller Mandatsträger mit iPads zur Übertragung des gesamten Schriftverkehrs – Beschlussvorlagen-Nr.: 0100/2015“ gefolgt und hätte ihn nicht in den „Runden Tisch EDV“ verschoben, hätte die Gemeinde bis dato mindestens 75.000 Euro eingespart.

Finanzielle Auswirkungen
Das ist in jedem Fall eine Ersparnis, deren Höhe erst in den Folgejahren genau beziffert werden kann.

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