Informationen gem. TTPW-VO

Warum wir Angaben nach der TTPW-VO machen

Um für alle Wähler*innen Transparenz und Sicherheit zu gewährleisten, machen wir unsere Angaben gemäß der TTPW-Verordnung (TTPW-VO).
Diese Verordnung schreibt vor, bestimmte Informationen offen zu legen, damit du als Wähler*in nachvollziehen kannst, wer für unsere Wahlwerbung verantwortlich ist und wie diese finanziert wird. So stellen wir sicher, dass du informierte Entscheidungen treffen kannst und unsere Vertrauenswürdigkeit und Seriosität nachvollziehbar bleibt.

FRAGEBOGEN TRANSPARENZANGABEN / ERKLÄRUNG DES AUFTRAGGEBERS (SPONSORS)

Notwendige Informationen für Kennzeichnungs- und Transparenzanforderungen, Art. 11 und Transparenzbekanntmachung gem. Art. 12 der EU-Verordnung 2024/900:

  1. Auftraggeber der Wahlwerbung: Grüne-Linke-Liste Kaufungen (GLLK)
  2. Kontrollierende Einrichtung: Keine, die GLLK ist unabhängig von anderen Parteien
  3. Ansprechpartner & Kontakt:
    GLLK, Datenbachstr. 1, 34260 Kaufungen, 05605-9236525, info@gllk.de
  4. Ist der Sponsor zugleich der Zahlende? Ja
  5. Geplanter Veröffentlichungszeitraum der Anzeige: Die Wahlwerbung findet in der Zeit vom 10.01. bis 14.03.2026 statt.
  6. Betroffene Wahl: Kommunalwahl zur Gemeindevertretung in Kaufungen
    Offizielle Informationen zur Kommunalwahl sind zu finden unter: https://kaufungen.eu/Rathaus-Politik/Politik/Kommunalwahl-2026/
  7. Wurde bereits früher eine ähnliche Anzeige wegen eines Verstoßes gegen die EU-Verordnung 2024/900 ausgesetzt oder eingestellt? Nein
  8. Kostenangaben: Die GLLK wird ca. 7.500€ für den Wahlkampf zur Kommunalwahl in Kaufungen ausgeben
    Darin enthalten: Flyer und Flyerverteilung, Plakate, Giveaways, Homepage, SocialMedia, sonstiges Wahlkampfmaterial
  9. Herkunft der Mittel für die Finanzierung: Die Mittel für den Wahlkampf werden ausschließlich durch private Spenden der GLLK-Mitglieder finanziert und stammen ausschließlich aus dem Bereich der EU.
  10. Meldeverfahren, falls Teile des Wahlkampfs nicht der EU-Verordnung 2024/900 entsprechen:
    Meldungen können jederzeit kostenfrei über das unten stehende Onlineformular, per E-Mail (info@gllk.de) oder per Post: GLLK, Datenbachstr. 1, 34260 Kaufungen, eingereicht werden. Eingegangene Meldungen werden innerhalb von 14 Tagen geprüft, und wir informieren dich über das Ergebnis.
  11. Einverständnis und Richtigkeit:
    Hiermit bestätigt der Unterzeichner (Torsten Felstehausen), dass die im Zusammenhang mit der obenstehend bezeichneten politischen Anzeige gemachten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß erfolgen und alle rechtlichen Anforderungen gemäß der Verordnung (EU) 2024/900 über die Transparenz politischer Werbung sowie den dazugehörigen Durchführungsrechtsakten, insbesondere der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1410, erfüllen.
    Insbesondere wird versichert, dass:
    a. die Angaben zur Identität des Sponsors/Auftraggebers (juristische oder natürliche Person),
    b. zur gegebenenfalls kontrollierenden Einrichtung,
    c. sowie zur Finanzierung der Anzeige (einschließlich der Angabe etwaiger Drittmittel),
    vollständig, korrekt und entsprechend der gesetzlichen Anforderungen bereitgestellt wurden.
    Der Unterzeichner verpflichtet sich, dem Herausgeber auf Anforderung unverzüglich etwaige weitere zur Erfüllung der Dokumentations-, Kennzeichnungs- oder Offenlegungspflichten gemäß der o. g. Verordnung erforderliche Informationen zu übermitteln.
    Der Unterzeichner stellt den Herausgeber, seine Vertreter und verbundenen Unternehmen ausdrücklich von jeder Haftung, jedem Anspruch oder jeder behördlichen Maßnahme frei, die sich aus unrichtigen, unvollständigen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der politischen Anzeige oder einem Verstoß gegen gesetzliche Transparenz- oder Kennzeichnungspflichten ergibt, soweit den Herausgeber kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten trifft.

Zusatzinformationen zur EU-Verordnung 2024/900
1. Zweck & Anwendungsbereich

    • Ziel der Verordnung ist es, das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes für politische Werbung sicherzustellen und
      eine offene sowie faire politische Debatte zu unterstützen.
    • Sie adressiert insbesondere Herausforderungen durch Desinformation, Einflussnahme (auch aus Drittstaaten) und datenbasiertes
      Targeting politischer Werbung.
    • Geltung: Politische Werbung, die von oder für einen politischen Akteur ausgearbeitet, plaziert oder verbreitet wird oder geeignet
      ist, politische Prozesse zu beeinflussen.
    • Zeitpunkt: Mit Ausnahmen tritt die Verordnung am 10. Oktober 2025 in Kraft.

    2. Wichtige Begriffe

      • „Sponsor“: natürliche oder juristische Person, in deren Auftrag politische Anzeigen und Beilagen erstellt werden.
      • „Anbieter politischer Werbedienstleistungen“: Unternehmen/Personen, die solche Leistungen erbringen.
      • „Herausgeber politischer Werbung“: Stellen, die Werbung veröffentlichen oder verbreiten.
      • „Politische Werbung“: definiert u.a. durch Bezahlung, Auftrag oder Zielsetzung politischer Einflussnahme.

      2. Transparenz- und Kennzeichnungspflichten

      • Jede Anzeige und Beilage muss klar erkennbar und gekennzeichnet sein (Sponsor, Prozess, weitere Informationen …..).
      • Eine Transparenzbekanntmachung muss Kosten, Herkunft der Mittel u.a. offenlegen.
      • Aufzeichnungspflicht zu Sponsorangaben, Verträgen und Buchungen.

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