Kennzahlen

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kaufungen möge beschließen:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt in dem Haushalt der Gemeinde Kaufungen ab dem Jahr 2014 regelmäßig Kennzahlen zur Entwicklung des kommunalen Energieverbrauchs abzubilden. Hierbei sollen zumindest die letzten zwei Jahre, das laufende Haushaltsjahr und die Zielgrößen für das kommende Haushaltsjahr benannt werden.  Hierzu gehören vor allem:

  • Verbrauchswerte der kommunalen Liegenschaften in kWh/m²
  • Aufwand zur energetischen Sanierung der kommunalen Gebäude in €
  • Gesamtverbrauch für die Straßenbeleuchtung in kWh
  • Aufwand zu energetischen Verbesserung der Straßenbeleuchtung in €
  • Aufwand für Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs in €
  • Aufwand für Maßnahmen zu Förderung des ÖPNV €
  • Aufwand in € für Maßnahmen zur Nutzung regenerativer Energien in den Bereichen
    • Windenergieanlagen
    • Solarthermie
    • Photovoltaik
    • Kraft-Wärmekopplung
    • Wärmepumpen

 

Begründung:

Am 3. Februar 2011 hat die Gemeinde Kaufungen beschlossen bis zum Jahr 2030 durch Reduzierung des Energieverbrauchs, die Nutzung regenerativer Energien und den Einsatz effizienter Technologien CO2-Neutral zu werden. Mit dem Klimaschutzkonzepte liegt der Gemeindevertretung ein Handlungsrahmen vor, den es in den nächsten Jahren umzusetzen gilt. Schrittlänge und –Geschwindigkeit müssen jedoch den sich ändernden kommunalen (Finanz-)Gegebenheiten angepasst sein.

Die Maßnahmen zum Klimaschutz betreffen eine Vielzahl von Haushaltsstellen und Produkten im Haushalt. Um das Leitziel der Gemeinde schnell auf seinen Umsetzung- und Zielerreichungsgrad überprüfen zu können, sollen Kennzahlen die Bemühungen der Gemeinde in den unterschiedlichen Bereichen darstellen. Mit der Aufnahme von Kennzahlen zum Energieverbrauch und Mitteleinsatz zum Klimaschutz in den Haushalt kann die Gemeindevertretung jährlich die Bemühungen auf dem Weg zu einer klimaneutralen Gemeinde erkennen und ggf. steuern[1].



[1] Im Neuen Kommunalen Rechnungs- und Steuerungssystem (NKRS) ist die zeitgemäße Gliederung des Haushaltsplans Bestandteil des umfassenden Reformansatzes, der insbesondere auch die Weiterentwicklung der Führungsmethoden (Management) enthält. Hierzu gehören insbesondere die Steuerung über Ziele und Zielvereinbarungen auf allen Verwaltungsebenen, aber auch zwischen Gemeindevertretung und Verwaltung sowie die Möglichkeit, die Umsetzung der Ziele mit Hilfe von messbaren Kennzahlen besser nachprüfen zu können. Beschriebene beziehungsweise vereinbarte Ziele und messbare Kennzahlen sollen deshalb auf der Produktebene des Haushaltsplans ausgewiesen werden  (vergleiche VV Nr. 5, 6 und 7 zu § 10 GemHVO-Doppik)

 

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