Einwendungen

Was Sind Einwendungen?

Einwendungen sind sogenanntes „qualifiziertes Gegenvorbringen“. Sie bedürfen keiner besonderen Form, müssen aber den „Belang“ erkennen lassen – was will ich – keine Autobahn!, und „das Maß seiner Beeinträchtigung“ – wie bin ich betroffen (Begründung). Es müssen alle Aspekte der Betroffenheit in der vorgesehenen Frist vorgebracht werden, nachträgliche Ergänzungen sind nicht möglich.

Gleichförmige Einwendungen und Unterschriftenlisten werden als eine Einwendung behandelt und machen der Senatsverwaltung die Arbeit leicht. Außerdem muss bei gleichförmigen Einwendungen ein Vertreter benannt werden, der die Unterzeichnenden vertritt. Diese Form der Einwendung könnte höchstens bei Kleingartenanlagen sinnvoll sein, die dann durch den Vorstand vertreten werden.

Wirkungsvoller ist es, wenn Sie Ihre individuelle Betroffenheit persönlich und eigenständig formulieren. Bringen Sie alle Gegenargumente sachlich und möglichst vollständig vor. Benennen und belegen Sie Ihre Betroffenheit z.B. als Eigentümer/Pächter/Mieter von Wohn- und Gewerbegrundstücken oder von Kleingärten, als unmittelbarer Anlieger oder als Anlieger an Zufahrtsstraßen, als Erholungssuchender oder auch als Sportler, die den Treptower Park regelmäßig nutzt , als Eltern, die eine zunehmende
Gefährdung der Kinder auf dem Schulweg befürchten sowie als Steuerzahler, der mit den hohen öffentlichen Ausgaben nicht einverstanden ist usw..

Quelle