Offenlage

Was bedeutet das eigentlich?

Das Regierungspräsidium veranlasst, dass die Planungsunterlagen in den Gemeinden, in denen sich das Vorhaben auswirkt, öffentlich ausgelegt werden. Durch die Auslegung haben die Bürger des betroffenen Gebietes die Möglichkeit, sich über das Vorhaben zu informieren und Einwendungen gegen das Vorhaben zu erheben. Die Gemeinden müssen dann das Vorhaben ortsüblich bekannt machen und die Unterlagen für einen Monat öffentlich auslegen. Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt im Gemeindeblatt oder im Anzeigenteil der örtlichen Zeitung.

Natürlich wäre es auch möglich, die Bürgerinnen und Bürger schon in den Planungsverlauf miteinzubinden. In Stuttgart 21 wäre das sicherlich sinnvoll gewesen. Und beim Bau der A44 auch. Aber es steht zu vermuten, dass es gar nicht gewünscht ist, dass wir früh und schnell informiert werden. Denn dann könnten wir uns auf die Offenlage ja vorbereiten.