Bebauungsplan südl. DRK-Klinik

Anfrage per Mail am 20. September 2021

Bezugnehmend auf die Beschlussvorlage 246/2020 fragen wir folgendes an:
1. Im Ältestenrat hat Herr Kratzenberg vor einiger Zeit den Sachstand geschildert. Dieser hat sich zwischenzeitlich deutlich verändert. Wird es in einer weiteren Ältestenrat hierzu eine erneute Darlegung des Sachstandes geben? Wenn nicht, erbitten wir die Darstellung des Sachstandes in schriftlicher Form.

2. Zudem sind uns im verzweigten DRK Netz nun die Akteure unklar. Daher die Anfrage nach einem Organigramm der Akteure in diesem Sachverhalt. Welche Rolle spielt die Geschäftsführung des Deutschen Roten Kreuzes? Wie ist der Bezirksverband Deutsches Rotes Kreuz Heime und Anstalten zu verorten? Welche weiteren Akteure spielen welche Rolle? Welche Instanz müsste faktisch die 280.000 Euro zurückbezahlen, wenn wir den Bebauungsplan nicht realisieren?

3. Zudem noch die Frage, ob die Gemeinde mittlerweile im Grundbuch eingetragen ist und wann also die fünfjährige Frist begonnen hat.