Groko+ in Kaufungen

CDU, SPD und Grüne haben sich also auf gemeinsame Ziele einigen können und bilden die Kaufunger Groko+. Das ist ja prima. Aber welche Ziele das genau sind, das wollen sie nicht sagen. Das öffnet ja nun den Raum für beliebige Spekulationen: Haben sich die drei darauf verständigt, den Bau der A44 doch zu unterstützen und gemeinsam für die Autobahn zu protestieren? Oder haben sie sich geeinigt, den Widerstand gemeinsam zu führen, weil uns sonst das Wasser abgegraben wird? Oder ist das jetzt eines der Themen, bei welchen sie sich nicht geeinigt haben?

Zu Gute halten müssen wir allen Beteiligten, dass das ja was neues war. Dass die SPD entweder nicht mehr die zweite Bürgermeisterin oder nicht mehr den Gemeindevertretervorsitzenden stellen würde, das war ja schon am Wahlabend klar. Da es aber nötig war, eine echte Koalition einzugehen, war Neuland zu betreten. Dies war dem schlechten Abschneiden bei der Wahl geschuldet. Doch wollten die Wähler*innen nicht einen Neuanfang? Und ist das jetzt einer?

Wir nutzen die Gelegenheit, um den Wähler*innen deutlich zu machen, was in den Gesprächen, die wir mit SPD und Grünen geführt haben, unsere Minimalforderungen waren. Mit diesen Forderungen war auf jeden Fall eine Koalition nicht machbar. Mit welchen Forderungen dann?

GLLK Forderungen für eine Koalition zwischen SPD, Grünen und GLLK

Verkehr

  • Zielerklärung: Reduktion der Autoanzahl in Kaufungen um 15 % (Klare Zielformulierung)
  • gemeinsame Erarbeitung eines Fahrplans zur Erreichung des Ziel innerhalb der nächsten 10 Jahre bis spätestens Sommer 2022

denkbare Maßnahmen

  • Ausweitung alternativer Angebote (ÖPNV, Lastenfahrräder, Carsharing usw.)
  • Veränderung Stellplatzsatzung (Wirkung auf neue Flächen): Keine Ablösesumme, sondern jährliche Pacht.
  • Reduzierung der Stellplätze im öffentlichen Raum

Radverkehr

Hier ist unseres Erachtens durch die derzeit laufenden Schritte, die richtige Richtung eingeschlagen. Die ADFC Vorschläge werden gemeinsam betrachtet und finden Eingang in das Kaufunger Konzept.

Bauen und Freiraum

  • Entwicklung eines ökologischen Mindeststandards, der auch Pflicht zu Photovoltaik und weitere Maßnahmen (wie z.B. ein BHKW) vorsieht. Mindestens 35 Wohneinheiten pro Hektar.
  • Fossile Energieträger werden nicht mehr zugelassen. Bei Neubauten ist ein Niedrigenergiestandard (KFW 55) anzustreben. Der erhöhte Kostenaufwand wird mit einem Zuschuss von 18.000€ vom Bund gefördert. Die Beratung dazu sollte durch die Klimabeauftragten erfolgen.
  • Maßnahmen zur Versickerung oder zur Nutzung des Oberflächenwassers: Möglichkeiten sind z. B. das Regenwasser getrennt zu sammeln und in Versickerungsteiche zu leiten oder Zisternen anzulegen und das Regenwasser als Brauchwasser (Toilettenspülung und Waschmaschine) zu nutzen. Strategie zur Einführung eines Trennsystems. Gründächer.
  • Nicht überbaubare Grundstücksflächen dürfen nicht versiegelt werden, sondern müssen gärtnerisch angelegt werden.
  • Bei der Schaffung von Baurecht sind 35 % der Wohnfläche als geförderter Wohnungsbau zu realisieren.
  • Gemeinsame fachkundige Entwicklung einer Freiraumgestaltung innerhalb des Ortes sowie im Außenbereich (Blühstreifen, Hecken, Anlegen und Sichern von Biotopen usw). Durchsetzung der ökologischen Vorgaben

Bürgerbeteiligung

Klarer gemeinsam entwickelter Fahrplan zu einer Intensivierung der Bürgerbeteiligung. Aufnahme der Elemente der Konsultative / Zukunftsräte (aktuellster Vorschlag von Patrizia Nanz) in der Gemeinde. (Das wird derzeit auch bundesweit erprobt.) Evaluation der bisherigen Beteiligungsprozesse.

Klima

  • Verstetigung der Stellen der Klimaschutzbeauftragten
  • Ausbau des Maßnahmenplans im Sinne des Ziels der CO2 Freiheit bis 2030. Orientierung an den Empfehlungen des Klimarats Kassel und an den ergriffenen Maßnahmen der Stadt Tübingen.
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung. Aufbau einer Strategie, die versucht, an so vielen Orten (Verbindung zu Schule, Jugendzentrum, Museum, Ausstellungen …) wie möglich, Bildungsanreize zu schaffen. Keine einmalige Sache, sondern eine, die dauerhaft begleitet und fortentwickelt wird.
  • Bereitschaft bei diesem Thema vorrangig Geld in den Haushalt zu stellen. Kein Klimaschutz nur mit den Geldern, die nach Umsetzung aller anderen  Pläne, noch vorhanden sind. Festes Budget für Klimaschutz (denkbar: 50 % der Rücklagen als Kenngröße für Maßnahmen im Bereich Klimaschutz oder jährlich 1,5 % des Haushaltsvolumens)