Ausrufung des Klimanotstands in Konstanz

Was in Kaufungen nicht gelungen ist, konnte in Konstanz im Zuge der Ausrufung des Klimanotstands eine Mehrheit finden:

Hauptziel des Mobilitätsmanagements ist die Verminderung des motorisierten Individualverkehrs

Das Ziel war Vorschlag der GLLK im Entwurf für das Verkehrskonzept, welches noch mit der Bevölkerung diskutiert werden soll. (Wir hatten zur Veranschaulichung vorgeschlagen, dass als Ziel gesetzt wird, die Anzahl der Autos in Kaufungen zu reduzieren. Das würde aber, so erzählten uns Vertreter von CDU, Grünen und SPD nicht sicher zu einer Reduzierung der Emissionen führen, denn dann würden eben weniger Autos mehr Kilometer fahren. Nur ist das eben nur in der Theorie der Fall (erstens) und zweitens ist gerade bei diesem Thema die Symbolkraft entscheidend. Im Zuge der Debatte bezeichnete ein Vertreter der CDU unseren Vorschlag als Planwirtschaft. Genau die CDU, die am 3. Mai 2019 beschlossen hat, sich doch gegen eine CO2-Steuer auszusprechen, was dann als “Schlechter-Plan”-Wirtschaft bezeichnet werden könnte.)

Seit Februar 2019 demonstriert in Konstanz die Fridays-for-future-Bewegung (FFF) für eine deutliche Intensivierung der Klimaschutzanstrengungen. Am 27.02.2019 hatte OB Burchardt die Vertreter von Fridays for Future zu einem Gespräch eingeladen. Er sagte zu, sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die Erklärung des Klimanotstandes für die Stadt Konstanz eine sinnvolle Maßnahme wäre. Am 24.3.2019 schickten die Aktivist*innen ihm dann ihre Formulierung einer Resolution zu. Der OB beauftragt die Verwaltung am folgenden Tag, den Tagesordnungspunkt in die Mai-Sitzung des Gemeinderates aufzunehmen und bis dahin eine Beschlussvorlage zur Ausrufung des Klimanotstands zu erarbeiten. Kern der Vorlage ist die Resolution der FFF, diese solle konkretisiert, vertieft und auf Konstanz angepasst werden. Deutlich wird, die wichtige Rolle des Bürgermeisters in dieser Angelegenheit.

Der beschlossene Antrag, der auch Anregungen für Kaufungen bieten könnte (bei entsprechenden Mehrheiten und politischem Willen natürlich) lautet:

Der Gemeinderat beschließt die Resolution (s.u.) zur Ausrufung des Klimanotstands in der im Anhang befindlichen Form mit dem Auftrag, die zusätzlichen Maßnahmen auszuarbeiten.

Folgende Maßnahmen zur Beschleunigung der Klimaschutzziele werden geprüft und dem Gemeinerat zur Beschlussfassung vorgelegt:

A)    Klimaneutrale Energieversorgung von Neubauten

Soweit die Stadt über städtebauliche Verträge, Grundstückskaufverträge und Erbbaurechtsverträge über eine entsprechende Handhabe verfügt, wird für Neubauten eine in der Jahresbilanz klimaneutrale Energieversorgung mit möglichst hohem Anteil lokal verfügbarer regenerativer Energien als Ziel fixiert. Hierzu werden die bereits für jedes Gebiet aus dem Handlungsprogramm Wohnen vorgesehenen Energiekonzepte genutzt (vgl. Vorlage 2018-3737). In diesen soll auch dargelegt werden, welche Optimierungsmöglichkeiten bei den sogenannten „grauen Emissionen“ (Emissionen durch die Erstellung der Gebäude) bestehen. Geprüft wird, ob sich durch die klimaneutrale Energieversorgung ein Zielkonflikt zum geförderten Wohnungsbau ergibt.

B)    Mobilitätsmanagement für die Gesamtstadt

Die bereits im Jahr 2017 beratene Stelle eines Mobilitätsmanagers/einer Mobilitätsmanagerin wird im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Nachtragshaushalt 2020 wieder eingebracht. Hauptziel des Mobilitätsmanagements ist die Verminderung des motorisierten Individualverkehrs: Mit „weichen“ Maßnahmen soll bei möglichst vielen VerkehrsteilnehmerInnen Verständnis für die „harten“ Maßnahmen zur Steuerung des ruhenden und des fließenden Verkehrs gewonnen werden, um ein Umdenken bei der Wahl der Verkehrsmittel zu erreichen (vgl. Informationsvorlage 2017-2930).

C)    Energiemanagement für städtische Gebäude

Das Hochbauamt wird aufgefordert, bis Ende 2019 zusammen mit dem Klimaschutzbeauftragten zu prüfen, mit welchen Kosten und möglichen Einsparungen die Einrichtung einer Stelle zum Energiemanagement für die städtischen Gebäude verbunden ist.

D)    Maßnahmen zur Erhöhung der Sanierungsrate im Stadtgebiet

Die Verwaltung wird aufgefordert, bis zu den nächsten Nachtragshaushalts-Beratungen (Herbst 2019) mehrere Varianten für ein Anreizprogramm zur Sanierung des Gebäudebestands zu prüfen und dem Gemeinderat zusammen mit anderen möglichen Maßnahmen zur Beschlussfassung vorzulegen.

E)     SWK-Zielkatalog

Der derzeit in Überarbeitung befindliche Zielkatalog für die Stadtwerke Konstanz wird geprüft und bis Herbst 2019 zusammen mit dem Klimaschutzbeauftragten um grundsätzliche Klimaschutzanforderungen aus dem städtischen Klimaschutzkonzept und dem Energienutzungsplan ergänzt.

F)     Ziele im European Energy Award

Zu den halbjährlich stattfindenden Sitzungen des eea-Energieteams werden zwei VertreterInnen der Fridays-for-Future-Bewegung eingeladen. Außerdem sollen auf Grundlage des nächsten internen Audits vom 22. November 2019 zusätzliche Maßnahmen zusammengestellt werden, die es ermöglichen würden, in „Gold-Reichweite“ (75 %) zu kommen. Dem Gemeinderat wird hierzu im 1. Quartal 2020 berichtet.

Sehr interessant auch die mitbeschlossene Resolution:

Resolution zum Klimanotstand

Der Konstanzer Gemeinderat

a) erklärt den Klimanotstand und erkennt damit die Eindämmung der Klimakrise und ihrer schwerwiegenden Folgen als Aufgabe von höchster Priorität an.

b) erkennt, dass die bisherigen Maßnahmen und Planungen nicht ausreichen, um die Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen.

c) berücksichtigt ab sofort die Auswirkungen auf das Klima bei jeglichen Entscheidungen, und bevorzugt Lösungen, die sich positiv auf Klima-, Umwelt-und Artenschutz auswirken. Hierzu wird für sämtliche politische Beschlussvorlagen ab September 2019 das Kästchen „Auswirkungen auf den Klimaschutz“ mit den Auswahlmöglichkeiten „Ja, positiv“, „Ja, negativ“ und „Nein“ verpflichtender Bestandteil. Wird die Frage mit „Ja, positiv“ oder „Ja, negativ“ beantwortet, muss die jeweilige Auswirkung in Zusammenarbeit mit dem Klimaschutzbeauftragten in der Begründung dargestellt werden.

d) stellt fest, dass der 2016 verabschiedete Zeitplan im integrierten Klimaschutzkonzept (IKSK) derzeit bei einer rein territorialen Betrachtung noch eingehalten wird. Da Klimaschutz sich jedoch nicht in rein territorialen Grenzen betrachten lässt und ein großer Teil der durch Konstanzerinnen und Konstanzer verursachten Emissionen außerhalb des Stadtgebiets anfällt, werden die Ziele bereits jetzt –wie insgesamt in Deutschland –verfehlt. Prüfaufträge zu zusätzlichen Maßnahmen sind daher Gegenstand vonVorlage 2019-4083

e) fordert den Oberbürgermeister auf, dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit jährlich über Fortschritte und Schwierigkeiten bei der Reduktion der Emissionen Bericht zu erstatten.

f) fordert auch andere Kommunen (z.B. die Gemeinde Kaufungen), die Bundesländer und die Bundesrepublik Deutschland auf, dem Konstanzer Vorbild zu folgen und den Klimanotstand auszurufen. Insbesondere macht er Land und Bund darauf aufmerksam, dass ein vollständiges Einhalten der Klimaschutzziele auf kommunaler Ebene unter den derzeitigen Rahmenbedingungen noch nicht möglich ist. Erst ein vollständiger Abbau weiterhin bestehender Subventionen für fossile Energieträger, eine sozial gerecht ausgestaltete CO2-Bepreisung, eine grundlegend veränderte Verkehrspolitik und eine klimaschutzkonforme Förderung des sozialen Wohnungsbaus würden hier das dringend benötigte Fundament legen.

g) fordert auch die städtischen Beteiligungen dazu auf, sich verstärkt mit ihren Möglichkeiten im Klimaschutz auseinanderzusetzen und dem Gemeinderat dazu vor Jahresende Bericht zu erstatten.