Das ist jetzt keine Glosse!

Der Ausschuss Jugend Sport Soziales Kultur beschäfigt sich ja unter anderem mit der Kaufunger Kinderbetreuung. Am 9. Oktober fassten wir  folgenden Beschluss:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Planung eines bedarfsgerechten Angebotes laufend fortzuschreiben und der Gemeindevertretung zum Beginn jedes Kindergartenhalbjahres vorzulegen. Dabei soll der Gemeindevorstand der Gemeindevertretung auch einen Bericht über die Auslastung der gemeindlichen Einrichtungen geben. Der Bericht soll eine Prognose über Entwicklung bis zum Ende des Kindergartenjahres beinhalten. Mit dem Quartalsbericht zum Haushalt per 30.04. jeden Jahres ist eine Prognose für das kommende Kindergartenjahr zu geben.

Der Ausschuss und später die Gemeindevertretung einigte sich auch darauf, dass gemeinsam mit dem Gesamtelternbeirat messbare Qualitätsstandards erarbeitet werden sollen. Der komplette Beschluss findet sich hier.

Da es von Seiten des Gemeindevorstands in dieser Sache nach unserer Erkenntnis noch keinen Bericht gab, fragten wir beim Ausschussvorsitzenden nach einer Besprechung des Sachverhaltes im Ausschuss. So interessiert uns z.B. wie oft und wie viele Treffen es mit dem Gesamtelternbeirat gab.

Gegen unsere Stimmen und unserer Ansicht nach zum Nachteil für die Eltern der Gemeinde Kaufungen hat die Gemeindevertretung beschlossen (Beschluss), dass das maximale Defizit für den Bereich, der auch die Kinder betrifft, gedeckelt wird. Es ist folglich nicht mehr möglich, ein höheres Defizit in diesem Bereich zu erzeugen. Da die aktuellen Diskussion um die Vergütungen auch Auswirkungen auf unsere Arbeit und damit auch Auswirkungen auf die Beratungen des Ausschusses haben wird, haben wir beim Ausschussvorsitzenden angefragt, ob wir das bitte im Ausschuss diskutieren könnten.ratssystem

Wir hatten außerdem beschlossen, dass dem Ausschuss vierteljährlich berichtet wird, welche Maßnahmen zur Inittierung von Partizipationsstrukturen umgesetzt wurden. Leider gab es diesen Bericht nicht und es war auch noch nicht möglich, eine von vier geplanten Beteiligungsmaßnahmen unter der Federführung der Jugendpflege durchzuführen.

Dafür kann es gute Gründe geben. Die kennen wir nicht. Unserer Ansicht nach macht es Sinn, sich im Ausschuss darüber zu unterhalten. Es wäre denkbar, den  Gemeindevorstand einzuladen und zu fragen, was die Umsetzung erschwert. Wir könnten gemeinsam unsere Vorhaben entzerren. Wir könnten darüber reden, dass wir vielleicht doch zuviel Personal gestrichen haben. Wie auch immer: Da dem Ausschuss als Hilfsorgan der Gemeindevertretung der Antragstext zur gründlichen, informativen, sachlichen und vertiefenden Vorberatung vorgelegt wurde und wir, wie es im Kommentar zu Hessischen Gemeindeordnung heißt, sozusagen gutachterlich tätig werden als Ausschuss, sind wir auch an den Ergebnissen interessiert. Und unser Interesse ist dann geweckt, wenn unsere Beschlüsse nicht oder verändert umgesetzt werden.

Und was passiert?

Nachdem wir den Vorsitzenden des Ausschusses gefragt haben, wendet dieser sich an den Vorsitzenden der Gemeindevertretung. Dann wird noch der Hauptamtsleiter dazu gezogen und am Ende erhalten wir folgende Anwort:

Nach Ziffer 10 Satz 2 der Kommentierung der HGO zu § 62 HGO (Schneider/Dressler/Lüll) steht dem Ausschuss ein eigenes Initiativrecht zur Befassung mit einer Angelegenheit ohne Zuweisung durch die Gemeindevertretung nicht zu.

Die genannten Punkte zur Erweiterung der Tagesordnung können daher weder durch ein Mitglied der Gemeindevertretung noch ein Ausschussmitglied beim Ausschussvorsitzenden beantragt werden, der im Übrigen die Tagesordnung für eine Ausschusssitzung im Benehmen mit dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung festzulegen hat, da die Ausschüsse gem. Ziffer 1 Satz 1 der Kommentierung als Hilfsorgane der Gemeindevertretung ausschließlich zur Vorbereitung von Beschlüssen der Gemeindevertretung dienen – nicht zu deren Ausführungsüberwachung.

Nach Rechtsauffassung des Vorsitzenden der Gemeindevertretung handelt es sich bei den von Ihnen genannten Punkten um eine Anfrage nach § 16 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Kaufungen, die über den Vorsitzenden der Gemeindevertretung an den Bürgermeister als Vorsitzenden des Gemeindevorstandes zu stellen ist, die dann schriftlich oder mündlich seitens des Bürgermeisters in der Sitzung der Gemeindevertretung am 15.07.2015 zu beantworten wäre.

In Abstimmung mit Herrn Hellmich werden die von Ihnen genannten Punkte als eine entsprechende Anfrage angenommen und sind bereits an Herrn Bürgermeister Roß als Vorsitzenden des Gemeindevorstandes weitergeleitet worden mit der Bitte, diese dann entsprechend in der Sitzung der Gemeindevertretung am 15.07.2015 zu beantworten.

Gut, geht in Ordnung. So kann man das machen. Vom Bürgermeister als Vorsitzenden des Gemeindevorstandes würden wir uns wünschen, dass die Beschlüsse der Gemeindevertretung umgesetzt werden. Wenn irgendein Vorfall ist, der erklärt, warum ein  Beschluss nicht ganz umgesetzt wird, dann wünschen wir uns vom Bürgermeister, dass dieser von sich aus aktiv wird und die Gemeindevertretung unterrichtet. Es hat z.B. nachvollziehbare Gründe, warum vom Gemeindevorstand keine Informationsveranstaltung zum Car-Sharing im Jahr 2014 organisiert wurde, obgleich diese beschlossen war. Und vermutlich gibt es auch für die obigen Anfragen Erklärungen. Natürlich  kann man sagen: Na, wenn ihr das nicht merkt, dass wir den Beschluss X nicht umsetzen, dann ist das euer Bier. Aber es wäre auch möglich, von sich aus aufzustehen und im Ausschuss bekannt zu geben, dass es zu einer Verzögerung kommt. Und genau das sollte unserer Ansicht nach ein Bürgermeister von sich aus in Angriff nehmen.

Ebenso wäre es problemlos möglich, unsere Anfrage einfach den Ausschuss besprechen zu lassen. Da mag durchaus etwas Kulanz und Gelassenheit vom Vorsitzenden der Gemeindevertretung gefragt sein. (Ja, ja, wir wissen: Wenn das alle machen, dann …  Oh je. Aber unter uns: Es machen nicht alle). Jetzt läuft es eben anders: Die Sachen werden als Anfrage angenommen und mündlich wird uns darüber berichtet werden. Ein Austausch findet nicht statt, dabei ergeben sich vielleicht ja durch die Erklärungen auch ein paar Nachfragen. Das hat zur Folge, dass wir uns jetzt die Ausführungen am 15.7. anhören. Wenn etwas unklar ist und wir uns das weitere Vorgehen anders wünschen, schreiben wir einen Antrag. Der kommt dann im September auf die Tagesordnung der Gemeindevertretung und wird in die Sitzungen Ende September verschoben und dann erst beschäftigt sich der Ausschuss damit. In der Sitzung im Oktober wird dann eventuell darüber entschieden.

Kurz zusammengefasst: Die grasierende Unlust an der Kommunalpolitik ist hausgemacht. Das geht auch anders.

 

 

 

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