Der Herbsterlass, die Schuldenbremse und andere Grausamkeiten

Nun geht es ans Eingemachte. Die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger haben sich eine Schuldenbremse gewünscht. Immerhin 30 % haben sich dagegen ausgesprochen. Und viele haben sich das Ganze von vornherein anders gewünscht oder eben nicht weit genug gedacht. Richtigerweise heißt es auf der Informationsseite der CDU zur Schuldenbremse:

Die Regelung ist ausschließlich auf das Land beschränkt und gilt nicht für die hessischen Kommunen. In der Begründung zum Gesetzentwurf wird klargestellt, dass die Verantwortung des Landes, für eine angemessene Finanzausstattung der hessischen Kommunen zu sorgen (vgl. Art. 137 Abs. 5 HV), auch in Zukunft uneingeschränkt besteht.

Und der erwähnte Paragraph 137 ist auch eindeutig:

(3) Das Recht der Selbstverwaltung ihrer Angelegenheiten wird den Gemeinden und Gemeindeverbänden vom Staat gewährleistet. Die Aufsicht des Staates beschränkt sich darauf, daß ihre Verwaltung im Einklang mit den Gesetzen geführt wird.
(4) Den Gemeinden und Gemeindeverbänden oder ihren Vorständen können durch Gesetz oder Verordnung staatliche Aufgaben zur Erfüllung nach Anweisung übertragen werden.

(5) Der Staat hat den Gemeinden und Gemeindeverbänden die zur Durchführung ihrer eigenen und der übertragenen Aufgaben erforderlichen Geldmittel im Wege des Lasten- und Finanzausgleichs zu sichern. Er stellt ihnen für ihre freiwillige öffentliche Tätigkeit in eigener Verantwortung zu verwaltende Einnahmequellen zur Verfügung.

Wer sich nun den Herbsterlass durchsieht, der die Gemeinden zu einer größeren Haushaltsdisziplin und zu einem Sparen anhält, der erfährt schnell, dass das Recht auf Selbstverwaltung nicht gewährleistet wird und auch die Erfüllung der Aufgaben nicht gesichert ist. Und auch obiges Zitat des CDU ist reines Wunschdenken. Natürlich  hat die Schuldenbremse Auswirkungen auf die Kommunalhaushalte und das wird auch noch zu spüren sein. Keinesfalls teilen wir die Position der Landtagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen, die diesen Erlass als notwendigen Schritt bezeichnen.

Wir werden die Kommunen bei der Bewältigung ihren Aufgaben nicht im Regen stehen lassen, sondern ihnen helfen, ihre Finanzen in den Griff zu bekommen. Der Erlass des Innenministers ist Teil dieser Anstrengungen. Zudem werden wir den kommunalen Finanzausgleich neu gestalten, indem wir den finanziellen Bedarf der Kommunen ermitteln und diesen zur Grundlage für eine angemessene Finanzausstattung machen, wie vom Staatsgerichtshof gefordert.

Na, dann ist ja alles super. Doch stimmt den die Reihenfolge? Wie wäre es erstmal mit einer Ermittlung des Finanzbedarfs und einer Neugestaltung des Finanzausgleichs? Ist es nicht so, dass vom Land weiterhin Gelder abgezogen werden, die wir in Kaufungen benötigen? Und wird nicht weiterhin so ein Blödsinn wie die A44 gebaut, so dass ich niemand wundern braucht, dass kein Geld mehr da ist? Wir wundern uns auch nicht mehr, aber wir ärgern uns und wollen gegen diese Politik mobilisieren. Verärgert ist auch der Präsident des Hessischen Landkreistages, der deutlich macht, dass

die Finanzmittel der Kommunen und insbesondere der Landkreise nicht ausreichen, um den durch Gesetze gestellten Aufgaben und Anforderungen gerecht zu werden. Ein Haushaltsausgleich werde daher nicht durch einen verschärften Herbsterlass erreicht, sondern nur vor allem durch eine Umsetzung des berechtigten Anspruchs auf einen neuen verfassungsmäßigen Kommunalen Finanzausgleich.

Liebe Bürgerinnen und Bürger, da wird noch einiges kommen, wenn das was im Herbsterlass so steht, zur Umsetzung kommt. Dass wir eine Straßenbeitragssatzung verabschieden werden, ist klar. Sonst wird der Haushalt schon mal überhaupt nicht genehmigt. Nur eine solche Satzung bringt uns überhaupt keine Entlastung, da müsste dann schon das durchgesetzt werden, was im Erlass sonst noch auftaucht.

Erinnern Sie sich an die Stimmung, die gemacht wurde, als wir die Pferdesteuer einführen wollten? Zumutbar soll in Zukunft alles sein,

was andere Kommunen in Hessen in vergleichbarer Lage ihren Einwohnern gewöhnlich bereits abverlangen.

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