Gemeinsamer Antrag zum Stromnetz

Nachdem die Gemeindevertretung am 9. September und am 23. September die beiden vorgelegten Anträge zum Thema “Stromnetz” abgelehnt hat, waren die Gemeindevertreter nun aufgefordert einen neuen Weg aufzuzeigen. Wir haben mit allen Fraktionen intensive Gespräche geführt und konnten uns zusammen mit Bündnis90/Die Grünen und der SPD auf einen gemeinsamen Antrag verständigen.

Unglücklicherweise schrieb ein Gemeindevertreter in der hna davon, dass dies “auf Intitiative und Vorbereitung durch die SPD-Fraktion” geschah. Uns ist nicht klar aus welchen Motiven solche Falschmeldungen in Umlauf gebracht werden. Es erscheint uns auch einer weiteren Zusammenarbeit nicht dienlich zu sein.

Bündnis90/Die Grünen, KWG und die Grüne Linke Liste Kaufungen hatten schon am 23. September einen Antrag vorbereitet, der die Schritte skizzierte, die zu gehen sind. Die Fraktionsvorsitzenden aller Fraktionen konnten sich jedoch bei der letzten VertreterInnensitzung nicht auf ein gemeinsames Vorgehen verständigen. Dem folgten intensive Gespräche, ein  von der SPD vorgelegter Antrag, die GLLK erarbeitete einen ersten möglichen Kriterienkatalog. Am Ende der Gespräche steht nun der gemeinsame Antrag, der am 25. Oktober zu Abstimmung steht. Der Antrag im Wortlaut:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, ein Verfahren für den Abschluss eines Stromkonzessionsvertrages für die Gemeinde Kaufungen nach § 46 Absatz 3 Energiewirtschaftsgesetz durchzuführen. Der Wunsch nach einer Beteiligung der Gemeinde Kaufungen ist dabei bekannt zu machen. An der grundsätzlichen Zielsetzung der Rekommunalisierung der örtlichen Stromnetze wird festgehalten.

Zur Vorbereitung einer entsprechenden Ausschreibung ist ein geeignetes Beratungs- und Planungsbüros einzubeziehen und zu beauftragen. Hierbei sollen zunächst mit Hilfe der externen Beratung die rechtlichen Wege und Möglichkeiten der Übernahme und Gestaltung eines kommunalen Betriebes des Netzes erarbeitet und die Ausschreibung sodann selbst vorbereitet werden.

Die Auftragsvergabe an das Beratungs- und Planungsbüro ist eingeschränkt dergestalt auszuschreiben, dass insgesamt drei geeignete Büros zur Angebotsabgabe für die Gemeinde nicht bindend aufgefordert werden. Die Vorauswahl der drei Beratungs- und Planungsbüros und die Auftragsvergabe ist mit dem Ausschuss Energie abzustimmen. Die Kriterien zur Konzessionsvergabe werden von dem ausgewählten Beratungs- und
Planungsbüro gemeinsam mit dem Energieausschuss erarbeitet und der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorgelegt. …

Die Bürgerinnen und Bürger sollen über die grundsätzlichen Ziele und Modelle der Rekommunalisierung des Stromnetzes informiert werden. (Bürgerinformation, Bürgerversammlung) …