Positionspapier zur Änderung
des §121 HGO
Wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden

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Trotz weiter bestehender Kritik begrüßt die Grüne Linke Liste Kaufungen den Änderungsantrag der Fraktionen CDU und FDP für ein Gesetz zur Änderung der § 121 der Hessischen Gemeindeordnung. Eine sinnvolle Korrektur findet durch den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 18/4653 zu Drucksache 18/4031) statt.

Durch die Änderung werden Rechtsunsicherheiten ausgeschlossen, der Kurs ist klar. Was nichts daran ändert, dass eine einfache, verständliche und rechtlich klare Regelung sinnvoller wäre. Die Gemeinde Kaufungen kann sich nun in den Bereichen Erzeugung und Speicherung erneuerbarer Energie sowie der Verteilung von thermischer Energie wirtschaftlich betätigen. (Bezogen auf das Thema Stromnetze besteht diese Möglichkeit schon länger, wie sich aus der Drucksache 16/2463 ergibt. Dort heißt es: “Die Subsidiaritätsklausel gilt aus Gründen des Bestandsschutzes nicht für Betätigungen, die vor dem festgelegten Stichtag ausgeübt wurden …  Der Bestandsschutz erstreckt sich auch auf nach dem Stichtag vorgenommene rein quantitative oder von der allgemeinen Entwicklung am Markt vorgegebene Erweiterungen der Betätigung in den gesetzlich liberalisierten Bereichen der Daseinsvorsorge (z.B. Strom- und Gasversorgung, ÖPNV).“ Bezogen auf die Stromnetze sollte sich dies besser in der HGO und nicht nur in der Begründung wiederfinden.)

Jede Gemeinde sollte selbst entscheiden, in welcher Form sie wie tätig werden will oder soll. Dies gilt insbesondere für Aufgaben der Daseinsvorsorge. Dazu zählt auch die Energieversorgung. Die Begrenzung auf 50 Prozent ist hier nicht hilfreich. Die privaten Anbieter haben in der Regel deutlich mehr Knowhow und Ressourcen, um ihre Interessen durchzusetzen. Wenn die öffentliche Hand die Mehrheit hält, wäre dies hilfreich.

Für die GLLK ist die Begrenzung des Anteils der Gemeinden auf 50% jedoch unproblematisch angesichts des Vorschlags, eine wirtschaftliche Beteiligung der  Einwohnerinnen und Einwohner zu ermöglichen, etwa in Form von Genossenschaften oder neuen Beteiligungsmodellen wie Bürgerwindparks. Auf das Thema Genossenschaften haben wir auf unserer Internetseite www.gllk.de schon vor einiger Zeit aufmerksam gemacht. Hier sind wir uns der Unterstützung des Bundesumweltministers (CDU) sicher.

Für Kaufungen besteht nun die Möglichkeit, gemeinsam mit einer Bürgergenossenschaft in einen Verbund mit einem privaten Anbieter zu treten. Es besteht daher die Möglichkeit, die Mehrheit in Kaufunger Händen zu halten.

In Kaufungen besteht eine Bürgerinitiative „Energie in Bürgerhand“, die die Gründung einer Genossenschaft vorbereitet hat. Die Gemeindevertretung und der Gemeindevorstand sind von der Initiative schriftlich darüber informiert worden und haben bei den Parteien und Wählervereinigung um ein Votum angefragt. Die Grüne Linke Liste Kaufungen unterstützt die Gründung einer Genossenschaft und wird sich daran auch beteiligen.

In den kommenden Wochen und Monaten wird sich der Energieausschuss weiter mit dem Thema Netzrückkauf beschäftigen. Aufgrund der neuen Rechtslage sollten wir an einem Modell arbeiten, in welchem ein privater Dritter, die Gemeinde Kaufungen und die Bürgergenossenschaft tätig sein werden.