Eine Beschlussvorlage des Bürgermeisters

Beschlussvorschlag:

I. Sachentscheidung:

1. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, dass für Finanzanlagen und Rückstellungen der Gemeinde ab dem Jahr 2017 zusätzlich der Grundsatz gelten soll, nicht mehr in Bereiche zu investieren, die unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten ethischer und / oder ökologischer Art problematisch sind. Die nach der Gemeindeordnung bestehenden Grundsätze (Sicherheit, angemessener Ertrag, Sicherstellung der Liquidität) für städtische Finanzanlagen sind hiervon unberührt.

2. Der Haupt- und Finanzausschuss entscheidet zukünftig einmal pro Wahlperiode darüber, wie der unter Beschlusspunkt 1 genannte Grundsatz der Nachhaltigkeit ausgestaltet sein soll.

3. Für die laufende Periode stimmt der Haupt- und Finanzausschuss der unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit neu gefassten Anlagerichtlinie (Anlage 1) zu.

4. Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung, beide gemeindlichen Fonds auf den Grundsatz der Nachhaltigkeit zu verpflichten. Sollte eine solche Verpflichtung nicht möglich sein, wird die Verwaltung beauftragt, den Ausstieg aus diesen Fonds vorzubereiten und die Finanzmittel anschließend in nachhaltig ausgerichtete Fonds umzuschichten.

5. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt als Mindeststandards für die Bewirtschaftung von Fonds, die durch die Gemeinde gehalten werden oder an denen sich die Stadt beteiligt:

– keine Beteiligung an Unternehmen, die Kinderarbeit zulassen,
– keine Beteiligung an Unternehmen, die Militärwaffen herstellen oder vertreiben,
– keine Beteiligung an Unternehmen, die Atomenergie erzeugen oder auf nicht nachhaltige und klimaschädliche Energien setzen
– keine Beteiligung an Unternehmen, die Schiefergasgewinnung (sogenanntes „Fracking“) betreiben.

Die Umsetzung erfolgt in Form des sogenannten Best-in-Class-Ansatzes, gegebenenfalls kombiniert mit einer Negativliste.

6. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, mittelfristig für die Bewirtschaftung von städtischen Fonds die nachfolgenden weitergehenden ethischen Grundsätze zugrunde zu legen:

– keine Beteiligung an Unternehmen, die Pflanzen oder Saatgut gentechnisch verändern,
– keine Beteiligung an Unternehmen, die Tierversuche für die Herstellung von Kosmetika durchführen,
– keine Beteiligung an Unternehmen, denen eklatante Bestechungs- oder Korruptionsfälle nachgewiesen worden sind.

(Gut, das ist jetzt nicht Kaufungen. Das ist aber nicht SPD. Sondern das ist eine Vorlage des Bürgermeisters der Stadt Münster, CDU. Diese hier veröffentlichte und der Gemeinde Kaufungen leicht angepasste Vorlage, ist in unsere Gemeinde so gut wie ausgeschlossen, obgleich wir ja auch etliche Gelder als Rücklagen angelegt haben und uns also der sogenannten Divestment Kampagne auch anschließen könnten. So weit sind wir leider noch nicht.)

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