Bürgerbeteiligung mit externer Moderation

So weit, wie im Artikel Bürgernahe und effiziente Planung im 21. Jahrhundert beschrieben, wollte der Ausschuss Bauen Planen Umwelt und auch die Gemeindevertretung in ihrer letzten Sitzung nicht gehen. Aber immerhin:

Wir konnten erreichen, dass der Beschluss zur Bebauung der Flächen am Kreisel durch folgenden Punkt 4 ergänzt wird:

Bei beiden Flächen (also dem alten Festplatz und der Fläche zwischen Theodor-Heuss-Strasse und Gustav Heinemann-Strasse) soll vor Einleitung eines Bauleitplanverfahrens eine Bürgerbeteiligung mit externer Moderation erfolgen.

Die CDU konnte dieser Ergänzung leider nicht folgen – aber das wussten wir schon  im Vorfeld. Eine Mehrheit gab es dennoch.

Nun stellt sich natürlich die Frage, wie der Zeitpunkt “vor Einleitung eines Bauleitplanverfahrens” definiert ist. Hierzu äußert sich z.B. die Oberste Baubehörde im Bayrischen Innenministerium wie folgt:

Das Verfahren wird regelmäßig durch einen Aufstellungsbeschluss des zuständigen gemeindlichen Gremiums, also etwa des Gemeinderats, eingeleitet. Auf der Grundlage eines Vorentwurfs findet im Regelfall eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit statt, in der die Bürger u. a. über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten sind. Dabei ist ihnen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Neben der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit führt die Gemeinde eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann. Diese dient auch dazu, der Gemeinde Informationen über den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu liefern. Nach der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung erfolgt gegebenenfalls eine Überarbeitung des Bauleitplanentwurfs.

Im Anschluss wird der Entwurf des Bauleitplans mit der Begründung sowie der nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Auslegungsort ist meist das Rathaus oder das Büro der Bauverwaltung der Gemeinde. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vor deren Beginn ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch darauf hinzuweisen, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind.

Folglich können wir davon ausgehen, dass es schon bald eine moderierte Bürgerbeteiligungsphase geben wird. Wir werden weiter informieren und auf die Termine aufmerksam machen.