Der Koalitionsvertrag in Hessen
Geld und kommunale Finanzen

KoaVertrag-BannerNach langen Verhandlungen haben sich CDU und Bündnis90/Die Grünen auf einen Koalitionsvertrag in Hessen geeinigt. In einem solchen Vertrag finden sich viele Aspekte, die auch für die Gemeinden in Hessen relevant sind und Auswirkungen haben auf die Kommunalpolitik. Wir haben den Koalitionsvertrag studiert und herausgefiltert, was unserer Ansicht nach für die Kaufunger Politik Relevanz haben kann. Wir gehen davon aus, dass wir auch in der Gemeindevertretung davon ausgehen können, dass sich weder CDU noch Bündnis90/Die Grünen vom Koalititonsvertrag ihrer Parteien distanzieren. Zumindest hoffen wir darauf, dass sich die Kommunalpolitik im Einklang mit der landespolitischen Vorgabe befindet.

In dieser Serie mit acht Beiträgen, die jeweils Montags erscheinen, stellen wir die Ideen und Argumente vor, die sich zu unterschiedlichen Themenfeldern im Koalitionsvertrag finden. Das Themenfeld des aktuellen Beitrags ist markiert.

Bürgerbeteiligung, Ehrenamt
Geld / kommunale Finanzen
Energie und Ernährung
Schule, Kinder und Jugendliche
Radverkehr / ÖPNV
Verkehr / A44 und Verkehrslärm
Bauen, Lebensentwürfe, Wohnen
Interkommunale Zusammenarbeit und Transparenz

(Die Ziffern kennzeichnen die im Koalitionsvertrag angegebene Zeilenzahl.)

Mit der Verbesserung der Schlagkraft der Ermittlerinnen und Ermittler sowie der Strafverfolgerinnen und Strafverfolger, der deutlich verstärkten Außendienste der hessischen Finanzämter, der Erhöhung der Ausbildungszahlen im gehobenen Dienst der hessischen Steuerverwaltung, dem konsequenten Schließen von Steuerschlupflöchern und der Verhinderung ungewollter Steuergestaltungen ist der Weg zur verstärkten Bekämpfung der Steuer- und Wirtschaftskriminalität aufgezeigt. Wir werden die Betriebsprüfung weiter intensivieren und den Einsatz von Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder weiter verstärken. Es gilt, alle rechtlichen Möglichkeiten zur Bekämpfung der Steuer- und Wirtschaftskriminalität weiter auszunutzen. Es muss im Interesse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sichergestellt werden, dass sie im Zusammenhang mit dem Ankauf von Steuerdaten nicht strafrechtlich belangt werden können. Die Beteiligung Hessens an Ankäufen von Steuerdaten durch andere Länder kann unter dieser Maßgabe, ebenso wie ein Ankauf federführend durch Hessen selbst, erfolgen. (422)

Wir werden eine Stabsstelle zur Beratung von Nicht-Schutzschirm-Kommunen im Bereich der Haushaltspolitik einrichten. Außerdem werden wir die Service- und Beratungsangebote für Kommunen über Förder- und Darlehensprogramme in Hessen sowie auf nationaler und europäischer Ebene erweitern. (4146)

Der Kommunale Finanzausgleich (KFA) ist in seiner Ausgestaltung nicht mehr zeitgemäß. Mit der Stärkung des ländlichen Raums und der stärkeren Berücksichtigung der Demografie durch das zum 1. Januar 2014 in Kraft tretende erste Maßnahmenpaket zur KFA-Strukturreform sind erste Reformschritte gegangen worden. Die unterschiedliche demografische Entwicklung in Hessen wird bei der weiteren Reform des KFA zu beachten sein. Wir werden auf der Grundlage des Urteils des Staatsgerichtshofs vom 21. Mai 2013 den Bedarf der Kommunen ermitteln und diesen zur Grundlage der Finanzausstattung machen. Es gilt, eine faire horizontale und aufgabenangemessene vertikale Finanzverteilung zu erreichen. Dabei muss auch ein ausgewogenes Verhältnis aus interkommunaler Solidarität und Stärkung von Anreizfunktionen für die Kommunen zur Gewinnung eigener Einnahmen entstehen. Die Ergebnisse der Mediatorengruppe zur KFA-Strukturreform und der sich anschließenden Facharbeitsgruppe fließen mit ein. Die gemeinsame Arbeitsgruppe von Land und Kommunaler Familie hat ihre Arbeit zur Umsetzung des Urteils bereits aufgenommen. Ziel ist es, schnellstmöglich die Vorgaben des Staatsgerichtshofs umzusetzen und die kommunale Selbstverwaltung dauerhaft auf eine verlässliche Grundlage zu stellen. In diesem Zusammenhang werden wir auch die Diskussion über frühere Eingriffe in den KFA zugunsten einer neuen, systematischen Finanzausstattung der Kommunen auflösen. Die Arbeitsgruppe soll Ende 2014 ihre Arbeit abschließen, so dass bereits Anfang 2015 das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet werden kann. Damit wollen wir sicherstellen, dass die Kommunen in 2015 frühzeitig verlässliche Daten für die Haushaltsaufstellung 2016 bekommen. Wir sind dabei auf die konstruktive Mitarbeit der Kommunalen Spitzenverbände angewiesen, um die Entscheidung des Landtags vorzubereiten. (4189)

Kommentar:
Dass die Gemeindevertretung sich mit dem im Koalitionsvertrag erwähnten Urteil vom Mai 2013 intensiv befassen sollte, haben wir auch in der Gemeindevertretung schon angemerkt. Insbesondere in Bezug auf das Thema „freiwillige Leistungen“ wäre hier ein Austausch nötig, denn das Urteil macht deutlich, dass diese eben nicht so ohne weiteres gestrichen werden dürfen, obwohl es diese Wahrnehmung weiterhin gibt.

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