Kommunale Finanzaufsicht und die Finanzen der Gemeinde Kaufungen

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Am 3. März hat der Hessische Innenminister die Aufsichtsbehörden angewiesen, an die Genehmigung von kommunalen Haushalten noch höhere Hürden als bisher anzulegen. Das Papier hat es in sich. Wenn dieses in Kaufungen beachtet und umgesetzt wird, bedeutet es in fast allen Bereichen höhere Steuern, Gebühren und Beiträge.  Die GLLK stellt sich inzwischen die Frage, ob damit nicht gegen das Grundgesetz verstoßen wird:

Art 28
(1) …
(2) Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung. Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfaßt auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung; zu diesen Grundlagen gehört eine den Gemeinden mit Hebesatzrecht zustehende wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle.
(3) Der Bund gewährleistet, daß die verfassungsmäßige Ordnung der Länder den Grundrechten und den Bestimmungen der Absätze 1 und 2 entspricht.

Wie auch immer, vermutlich kümmert das niemand mehr wirklich. Bundes- und Landesregierung nehmen die eigene Verantwortung einfach nicht an. Die Gemeinden werden nicht mit den finanziellen Mitteln ausgestattet, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Und das kann sich ja sogar nicht nur auf die Pflichtaufgaben beziehen, sondern diese Verantwortung bezieht sich auch auf die freiwilligen Leistungen.

Die Garantie einer angemessenen Finanzausstattung verlangt jedenfalls, dass die Kommunen in der Lage sind, neben Pflichtaufgaben auch ein Mindestmaß an freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben wahrzunehmen. Der so umschriebene Anspruch auf finanzielle Mindestausstattung ist verletzt, wenn infolge unzureichender Finanzausstattung keine freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben mehr wahrgenommen werden können.
(Aus dem Urteil des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen vom 21.5.13)

Das heiße Papier hat sieben Seiten und die haben es in sich. Im Kapitel “Ausschöpfung der Ertragspotentiale” heißt es:

Daraus folgt die Verpflichtung zur zumutbaren Beschaffung von Erträgen. Zumutbar ist für defizitäre Kommunen jedenfalls alles, was andere Kommunen in Hessen in vergleichbarer Lage ihren Einwohnern gewöhnlich bereits abverlangen.

Nachher wird man sich vielleicht über das Wort “gewöhnlich” streiten. Aber bedeutet das, dass in Kaufungen die Pferdesteuer z.B. doch kommt, da es eine andere Gemeinde gibt, die das schon beschlossen hat? Ein paar Zeilen später heißt es:

Im Hinblick auf §93 Abs. 2 HGO gelten die zur Erreichung einer Kostendeckung im Land bereits festgesetzen höchsten Gebühren als zumutbar.

Es wird also die höchste Gebühr im Land gesucht und die muss dann überall gelten. Prima.
Dass die Straßenbeitragssätze wieder auf der Tagesordnung stehen, ist logisch. Am 6. Februar 2012 hat die Grüne Linke Liste Kaufungen dies bereits beantragt. Gut, das ist ein schweres Thema und die Entscheidung braucht seine Zeit. Aber:

Uns nützt das überhaupt nichts. Wir werden dadurch um keinen Cent entlastet. Wir können das Geld nur dann von den Grundstücksbesitzenden verlangen, wenn wir auch wirklich substantiell Zustände verbessern. Das können wir auch bleiben lassen und müssten es ja auch, wenn die Kasse leer ist. Dennoch, sonst hätten wir vor über zwei Jahren den Antrag auch nicht geschrieben, wir wären bereit für diesen Schritt.

Dass es in Bezug auf die Gebührenhaushalte grundsätzliche keine Unterdeckung mehr geben darf, wird vielleicht dazu führen, dass einem weiteren Antrag der GLLK gefolgt wird: Die Kosten für das Industriestammgleis werden voll umgelegt und das Gleis wird nicht weiter subventioniert. Doch auch das wird uns nicht rausholen aus der Misere.

Was in dieser Sache leider zu oft vergessen wird: Das Geld ist da. Es wird nur falsch verteilt und falsch ausgegeben. Ach ja, die Autobahn, die keiner braucht. Ein Flughafen, der niemandem nützt sondern nur schadet. Es fehlt der politische Wille, die Weichen so grundsätzlich anders zu stellen, dass z.B. eine Gemeinde wie Kaufungen wieder handlungsfähig wird. Und wenn wir jetzt die Gebührensätze erhöhen, die Grundsteuer und die Gewerbesteuer, dann kommen wir zwar ein bisschen aus unserem Loch raus, aber geändert haben wir deshalb noch nicht. Bund und Land werden weiter dort holen, wo sie noch holen können. Denn die Umverteilung von Arm zu Reich soll nicht angetastet werden.

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