Aus Nicht-Öffentlich wurde Öffentlich
GLLK setzt sich durch

Dass die Sitzung des Haupt- und Finanzauschusses (Mai 2016) und die Gemeindevertretung am 19. Mai 16 einen nicht-öffentlichen Teil hatten, kann man im Rats- und Informationssystem leider nicht erkennen. Da aber in der öffentlichen Sitzung am Montag die Zuschauer*innen rausgeschickt worden wären (was nicht statt fand, da keine da waren), ist zumindest jetzt öffentlich, dass es einen nicht-öffentlichen Teil gibt.

Die GLLK ist der Ansicht, dass es überhaupt keinen Grund gibt, diesen Punkt nicht-öffentlich zu behandeln, aber da sind wir in der Gemeindevertretung und den Ausschüssen allein auf uns gestellt. Juristisch jedoch nicht. Daher veröffentlichen wir hier das Urteil Az. 8 A 674/08 vom 6. November 2008 – Hessischer Verwaltungsgerichtshof, welches unserer Ansicht nach der GLLK Recht gibt. Kümmert zwar keinen, aber bekannt machen wollen wir es schon. Nicht, dass es nachher heißt: Haben wir ja nicht gewusst!

Am 17. Mai 2016 haben wir an das Hauptamt folgende Anfrage in dieser Sache gestellt:

die GLLK-Fraktion erwägt, gegen den Ausschluss der Öffentlichkeit beim Tagesordnungspunkt 12 der kommenden Sitzung der Gemeindevertretung Rechtsmittel einzulegen. Durch den Ausschluss der Öffentlichkeit und der damit verbundenen Verschwiegenheitsverpflichtung sehen wir uns in der Ausübung des freien Mandats behindert, da wir wesentliche Tatsachen nicht in und mit der Öffentlichkeit beraten können. Daher streben wir eine entsprechende Feststellungsklage an.

Unsere Frage in diesem Zusammenhang: Müssen die erforderlichen Aufwendungen (z.B. Rechtsanwaltskosten) für die juristische Auseinandersetzung einer Fraktion oder einzelner Gemeindevertreter mit der Gemeinde durch die Gemeinde getragen werden, oder steht der Fraktion oder einzelnen Mitgliedern der Gemeindevertretung eine anderweitige Möglichkeit zu, sich rechtsbeistandlich beraten zu lassen?

Die Folge dieser Anfrage war, neben einer sehr hilfreichen Antwort unseres Hauptamtsleiters, dass sich der Gemeindevertretervorsitzende nochmals juristischen Rat einholte und daraufhin der Gemeindevertretung vorschlug, den Punkt doch in einer öffentlichen Sitzung zu beraten.

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